Erst das Licht oder der gewollte Schatten, dann die Leuchte. Oder: Erst der Raum, dann das Gebäude. Zuerst kommt die Idee, danach die Umsetzung.
Eine produktneutrale, herstellerunabhängige Planung sichert das optimale Produkt oder System und kann daher auch Kosten sparen.
Der Architekt, oder der Fachplaner für seinen Bereich, ist der Sachwalter des Bauherrn und damit verantwortlich für die Einhaltung nicht nur des Konzeptes, sondern auch eines gesteckten Kostenrahmens.
Jede Planung ist stilistisch abgestimmt auf das Bauwerk und seine Umgebung. Insbesondere auch wenn es im Geschäftsbereich um die Integration eines CI-Konzeptes geht, erscheint eine zu strenge Verfolgung eines immer gleichen büroeigenen Stils nicht zweckmäßig. In der Lichtplanung folgt das gestalterische Konzept vor allem den Vorgaben des Architekten-Entwurfs, kann diesen jedoch durch neue Ideen und Varianten bereichern.

Das Bauen im Bestand führt zu schlichten Lösungen mit bewährten, dauerhaft haltbaren Materialien, die nur an notwendigen Stellen, dann aber konsequent, mit Technik zur Energieeinsparung oder Komfort ergänzt werden. Die langjährige Beschäftigung auch mit denkmalgeschützter Substanz sorgt für das nötige Feingefühl bei historischen Gebäuden und den zuständigen Behörden, sowohl in der Lichtplanung als auch in der Architektur. Minimalinvasive Lösungen, unter Beachtung der Charta von Venedig, sind hier geboten. Das gilt insbesondere auch bei der Integration von Sonnenkollektoren oder Verbesserung der Wärmedämmung.
Durch die Tätigkeit als Associate in größeren Büros bestehen vielseitige Erfahrungen in der Bearbeitung von Projekten der öffentlichen Hand, sowohl auf Landes- als auch Bundesebene, mit den damit verbundenen Besonderheiten in Projektanforderungen und -ablauf.
Mittels effizienter Arbeitsteilung und -ausstattung sind auch kleinere Projekte sinnvoll realisierbar. Auch Beratungsleistungen auf Stundenabrechnung, insbesondere im Bereich der Lichtplanung, sind möglich.