Licht Lichtektur übernimmt die Fachplanung für den Teilbereich architectural lighting design. Dies umfasst gestalterische und funktionale Beleuchtung jeglicher Gebäudetypen, Außen- und Fassadenbeleuchtung unter Beachtung von Immisionsschutz und Dark Sky, sowie Straßenbeleuchtung. In Zusammenarbeit wird aufbauend auf dem gestalterischen Konzept des Architekten, den Wünschen des Bauherrn und in Abstimmung mit Elektroplaner und Systemintegrator/KNX-Planer unter Integration der gestalterischen Konzepte und der Normen eine ausführungsreife Lösung für Kunstlicht und/oder Tageslicht erarbeitet. Dazu dienen Skizzen, Beispielfotos, später CAD-Pläne, Musterleuchten etc. Die Ausschreibung und Bauleitung erfolgt nach Wunsch durch den Architekten oder durch Lichtektur. Am Ende steht das gemeinsame Einleuchten des Objektes. Lichttechnische Gutachten wie Lichtmessungen oder Verschattungsstudien sind ebenfalls möglich. Als firmenneutrales Planungsbüro verkauft Lichtektur keine Leuchten. Das Honorar richtet sich nach den Leuchten-Baukosten (ggf. Tageslichtsysteme) und Arbeitsumfang gemäß der Honorarordnung HOAI oder wird auf Stundenbasis abgerechnet.

Architektur Lichtektur übernimmt die klassischen Architektenleistungen aller Leistungsphasen, unter Integration der unterschiedlich notwendigen Fachplaner, mit denen großteils längere vertrauensvolle Zusammenarbeit erprobt ist und gegebenenfalls in Arbeitsgemeinschaft mit kollegial verbundenen Büros. Für den Bauherrn bedeutet das einen zentralen Ansprechpartner, der das Gesamtkonzept und die Kosten im Auge behält und alle weiteren Schritte veranlasst und Informationen gefiltert übermittelt. Als besondere Leistung möglich sind Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Bestandsaufnahmen händisch oder als 3D-Scan, 3D-Darstellungen und Visualisierungen, thermografische Aufnahmen sowie der Brandschutznachweis. Es können ausführende Betriebe/GU vorgeschlagen werden, mit diesen besteht jedoch keine wirtschaftliche Verbindung. Das Honorar richtet sich nach Baukosten und Arbeitsumfang und unterliegt der Honorarordnung HOAI.